öha?

Die Verwaltung in Bayerisch Gmain und auch der Gemeinderat tun sich offensichtlich sehr schwer korrektes Verwaltungshandeln vorzuschlagen und umzusetzen.

Schon öfter wurden fragliche Entscheidungen vorgelegt und nicht umgesetzt, wieder abgesetzt oder erst gar nicht entschieden.

Gerade in letzter Zeit war eine Empfehlung aus der Bürgerversammlung behandelt worden wo sich der interessierte Zuhörer ganz spontan fragte „hä???“

Ulli Gritzuhn hatte bei der Bürgerversammlung im Jahr 2025 vorgetragen, dass die Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage nicht nach dem bisher üblichen Schema aus Grundstücksfläche/Wohnfläche berechnet werden, sondern nach dem Verbrauch der letzten drei Jahre, weil ansonsten die Kostenverteilung nicht gerecht gegenüber den Kleinverbrauchern ist, sondern diese Kleinverbraucher über Gebühr belastet werden und damit die Großverbraucher mitfinanzieren. Bei der Gemeinderatssitzung in der diese Empfehlung der Bürgerversammlung behandelt wurde kamen die üblichen Wortmeldungen zur bayerischen Dreifaltigkeit „des ham mir scho oiwei a so gmacht, da kannt ja a jeda kemma, und des is ja no nia ned anderst gwesen“. Solche Argumente haben natürlich einen durchschlagenden Erfolg. Die absolute Spitze lieferte dann aber die Kämmerin, die einwarf, dass die Summen der Verbesserungsbeiträge ja sofort benötigt werden und nicht über erhöhte Abwassergebühren in späteren Jahren eingezogen werden können. Das wiederum kann ja nur bedeuten, dass weder die Verwaltung, noch der Gemeinderat die detaillierten Ausführungen zur Empfehlung aus der Bürgerversammlung je gelesen, oder auch verstanden hat?

Das wäre ja auch zu viel verlangt?

Und dann kam der Bürgerantrag zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Schule. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Bürgerantrages wurde bereits in einer vorhergehenden Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Wenn also am 12.08.2025 dieser Bürgerantrag im Gemeinderat behandelt wird, kann er entweder abgelehnt oder befürwortet werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, möchte man meinen. Was schlägt die Gemeindeverwaltung vor? „Der Bürgerantrag wird zur Kenntnis genommen“. Auf gut Deutsch, er wird in den Wind gehängt bis er ausgetrocknet und gut abgehangen ist! 

Im Herbst 2024 wurde die StVO geändert, die VwV dazu im April des Jahres 2025. Dort ist unmissverständlich zu lesen, dass „auf Antrag der Gemeinde die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, …. allgemeinbildenden  Schulen,….. usw zulässig ist“. Nur im Ausnahmefall (der präzise beschrieben ist) kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, steht da in der VwV. Ist es dann wirklich erforderlich, dass sich die Gemeindeverwaltung dazu einen Juristen holt, um dieses Gesetz und die VwV zu lesen, das die Situation recht eindeutig klassifiziert?

Und wann hat die Gemeinde -vertreten durch den Gemeinderat- seit der Gültigkeit der neuen StVO mit VwV jetzt das beschlossen und zur Umsetzung an die untere Verkehrsbehörde weiter gegeben?

Natürlich schreibt Widtmann/Grasser/Glaser in seinen Kommentaren zur BayGO dass "Behandeln" i.S. v. Abs. 5 bedeutet, wie bei Empfehlungen aus der Bürgerversammlung eine ernsthaft und inhaltliche Befassung des zuständigen Gemeindeorgans mit der Angelegenheit. Es steht dem Gemeindeorgan jedoch frei, ob es eine beschlussmäßige Entscheidung für oder gegen den Antrag trifft.

Aber wie kommen Verwaltung und Gemeinderat jetzt wieder aus dem Dilemma heraus? Wenn sie sich ernsthaft und inhaltlich mit dem Antrag befasst haben, mussten sei erkennen, dass der Bürgerantrag inhaltlich korrekt und sachlich zutreffend war. Ein positiver GR-Beschluss hätte an die untere Verkehrsbehörde gegeben werden können.

Aber bei dem Beschluss zur Kenntnisnahme gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Verwaltung und Gemeinderat haben sich eben nicht ernsthaft mit diesem Bürgerantrag befasst, weil sie sonst hätten erkennen müssen dass ein entsprechender Beschluss das Problem gelöst hätte, oder
  • für Verwaltung und Gemeinderat war es zu schwer den Sachverhalt zu verstehen!

Das würde natürlich auch erklären, weshalb die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schule und Kindergarten ohne Erfolg waren - soweit es sie überhaupt gegeben hat!