Ein zweifelnder, fragender Ruf seit frühchristlicher Zeit
Wohin gehst Du - Wohin soll das führen?
Seit 2020 der neue Gemeinderat gewählt wurde scheint es keine klare Richtung mehr zu geben. Immer öfter fragen sich besorgte Bürger "wohin soll das führen?"
Der Gemeinderat ist das gewählte Gremium das die Gemeindebürger vertritt, weil man ja zu Entscheidungen kommen muss und das eben nicht möglich ist, wenn alle Gemeindebürger daran beteiligt werden. So ist das nun einmal in einer Demokratie. Es macht aber schon bedenklich, wenn die Richtung und bisherige Praxis vor der Wahl dann nach der Neuwahl gar nicht mehr übereinstimmt, nicht mehr zutreffend ist, obwohl ein großer Teil der Gemeinderatsmitglieder auch im neuen Gemeinderat vertreten ist!
- Man denke nur an den Beschluss des Gemeinderates zu einer 30er-Zone, der nach der Neuwahl wieder aufgehoben wurde, obwohl das Vorgehen und die Argumentation der unteren Verkehrsbehörde als unredlich und unsachlich beurteilt wurde.
- Der alte Gemeinderat hat den Vorschlag für eine eigene PV-Anlage hier im Ort mit der Begründung abgelehnt, "wir wollen unsere grünen Wiesen behalten". Beim Bau einer PV-Anlage bleibt die Wiese mindestens 25 Jahre grün und ist für alle wieder grün wenn danach die Anlage abgebaut und die Pfosten gezogen werden.
Und jetzt ist der Strom von unseren Gemeindewerken mit 43 Cent pro kWh um fast 40% höher als der Ökostrom von EON!
Deshalb ist inzwischen ein bedenklicher Punkt erreicht wo sich jeder Bürger fragen sollte wohin das führt, wenn mit einzelnen Bebauungsplänen der Ort eben doch nicht grün bleibt sondern auf gut deutsch einfach zugepflastert wird.
Beschlossen von Gemeinderäten die "ihre grünen Wiesen behalten wollten"!
Ja, es gibt eine Partei mit Mitgliedern, die sich möglicherweise etwas Geschäft mit Immobilien versprechen, aber auch die staatstragende Partei in Bayern treibt das mit voran!
Warum? Wohin soll das führen?
Bisher war es immer parteiübergreifender Konsens, dass Bayerisch Gmain eine kleine liebenswerte Gemeinde ist und auch bleiben soll. Jungen ortsansässigen Familien sollte es mit dem Einheimischen-Modell ermöglicht werden, hier ihre dauerhafte Heimat zu finden. Das ist auf jeden Fall zu befürworten! Wenn dazu auch Mietwohungen von der Gemeinde -oder dem Wohnbauwerk- in verträglichem Maße errichtet werden, verdient das auch jegliche Zustimmung.
Aber die Gemeinde kann nicht unbegrenzt wachsen, was haben wir davon, wozu soll das gut sein?
Warum sollten wir unsere Heimat, unseren Ort verscherbeln?
Wozu soll ein unbegrenztes Wachstum erforderlich sein?
Wie soll die hier ansässige Bevölkerung davon profitieren?
Das sind Fragen die der Gemeinderat den besorgten Bürgern erklären muss!
Mehr dazu auch unter Gmaindeblatt.de
Erst muss doch eine klare Ordnung hergestellt werden
Ein schlauer Kommunikationswissenschaftler hat davor gewarnt, dass das Bindeglied zwischen Politik und Bürger bald nicht mehr akzeptiert werden könnte. Das Bindeglied "Verwaltung" ist etwas ausgeleiert, verformt, so nicht mehr brauchbar. Wie überhaupt die öffentliche Verwaltung einen Raum eingenommen hat, der ihr gar nicht zusteht. Die gewählten Vertreter haben sachgerecht zu entscheiden, das ist in einer Demokratie so vorgesehen. Und wenn ich entscheide habe ich auch die Verantwortung dafür zu tragen, das kann mir kein Gutachter abnehmen. Und damit Entscheidungen sachgerecht gefällt werden können, bedient sich der Gemeinderat einer qualifizierten Verwaltung, die dafür die Grundlagen erarbeitet. So sollte es sein!
Und die Realität?
Es wird zu wenig sachgerecht vorbereitet! Nicht autorisierte "Büros" erarbeiten Grundlagen, die kein gewählter Vertreter mehr nachvollziehen kann. Der Gemeinderat kann es glauben, oder auch nicht, er wird zu einer Entscheidung gezwungen. Da ziehen ISEK-Büros durch das Land und erarbeiten nach Vorgaben die nicht nachvollziehbar sind Programme die der Gemeinderat dann beschließen soll. Diese "qualifizierten ISEK-Büros" werden aber verlangt, weil es ansonsten keine Zuschüsse gibt. Und Zuschüsse sind bei der öffentlichen Hand ja sehr, sehr wichtig. Dass diese Zuschüsse auch nur unsere Steuergelder sind wird sehr oft vergessen, vernachlässigt. Da schlägt dann wieder die Gier durch: "Da kriagn ma mir ja an Zuschuss, den miass ma nehma, sonst kriagn den de Andern".
Was ist also zu tun:
Das Bindeglied muss neu geschmiedet werden, damit es seine Funktion wieder erlangt/ausüben kann. Da muss der Schmied dieses Bindeglied erst einmal ins Feuer werfen und bis zur Rotglut erhitzen. Und dann mit dem Schmiedehammer formen! Nicht zu stark bearbeiten, weil es sonst spröde wird, aber doch nach seinen Vorstellungen formen, damit es seine Funktion wahrnehmen kann.
Hier in Bayerisch Gmain sind die Grundlagen schon länger etwas verzerrt/verschoben.
Was ist mit der "örtlichen Bausatzung"? Sie erscheint vor dem Hintergrund jetziger Krisen gewiss nicht mehr zeitgemäß. Die sollte auch schon vor 2020 überarbeitet oder neu gefasst werden, ist immer noch nicht geschehen!
Was ist mit dem Flächennutzungsplan? Der hat ja bisher gehalten warum sollte man da etwas tun, wird entgegnet!
Was ist mit dem Lärmaktionsplan? Dafür werden seit Jahren Gelder im Haushalt bereit gestellt, geschehen ist nichts!
Daraus resultierend die Verkehrsführung in der Gemeinde, keinerlei Grund etwas zu tun? Doch, als der Edekamarkt erstellt werden sollte hat man vor dem Bürgerbegehren versprochen dass ein Radweg und barrierefreie Fußwege dazu errichtet werden. Nach dem Bürgerbegehren hat die Planung hat dann etwa 10 Jahre gedauert, was dabei herausgekommen ist, kann jeder selbst erkennen. Zum Beispiel ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der halt noch nicht so richtig erkennbar ist!
Für die Bundeswehr gab es vor Jahrzehnten den sinnigen Spruch:
Es gibt viel zu tun, warten wir es ab!
Das hat sich dort bis heute gehalten, sollte das auf die öffentliche Verwaltung auch zutreffen?
öha?
Die Verwaltung in Bayerisch Gmain und auch der Gemeinderat tun sich offensichtlich sehr schwer korrektes Verwaltungshandeln vorzuschlagen und umzusetzen.
Schon öfter wurden fragliche Entscheidungen vorgelegt und nicht umgesetzt, wieder abgesetzt oder erst gar nicht entschieden.
Gerade in letzter Zeit war eine Empfehlung aus der Bürgerversammlung behandelt worden wo sich der interessierte Zuhörer ganz spontan fragte „hä???“
Ulli Gritzuhn hatte bei der Bürgerversammlung im Jahr 2025 vorgetragen, dass die Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage nicht nach dem bisher üblichen Schema aus Grundstücksfläche/Wohnfläche berechnet werden, sondern nach dem Verbrauch der letzten drei Jahre, weil ansonsten die Kostenverteilung nicht gerecht gegenüber den Kleinverbrauchern ist, sondern diese Kleinverbraucher über Gebühr belastet werden und damit die Großverbraucher mitfinanzieren. Bei der Gemeinderatssitzung in der diese Empfehlung der Bürgerversammlung behandelt wurde kamen die üblichen Wortmeldungen zur bayerischen Dreifaltigkeit „des ham mir scho oiwei a so gmacht, da kannt ja a jeda kemma, und des is ja no nia ned anderst gwesen“. Solche Argumente haben natürlich einen durchschlagenden Erfolg. Die absolute Spitze lieferte dann aber die Kämmerin, die einwarf, dass die Summen der Verbesserungsbeiträge ja sofort benötigt werden und nicht über erhöhte Abwassergebühren in späteren Jahren eingezogen werden können. Das wiederum kann ja nur bedeuten, dass weder die Verwaltung, noch der Gemeinderat die detaillierten Ausführungen zur Empfehlung aus der Bürgerversammlung je gelesen, oder auch verstanden hat?
Das wäre ja auch zu viel verlangt?
Und dann kam der Bürgerantrag zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Schule. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Bürgerantrages wurde bereits in einer vorhergehenden Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Wenn also am 12.08.2025 dieser Bürgerantrag im Gemeinderat behandelt wird, kann er entweder abgelehnt oder befürwortet werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, möchte man meinen. Was schlägt die Gemeindeverwaltung vor? „Der Bürgerantrag wird zur Kenntnis genommen“. Auf gut Deutsch, er wird in den Wind gehängt bis er ausgetrocknet und gut abgehangen ist!
Im Herbst 2024 wurde die StVO geändert, die VwV dazu im April des Jahres 2025. Dort ist unmissverständlich zu lesen, dass „auf Antrag der Gemeinde die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, …. allgemeinbildenden Schulen,….. usw zulässig ist“. Nur im Ausnahmefall (der präzise beschrieben ist) kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, steht da in der VwV. Ist es dann wirklich erforderlich, dass sich die Gemeindeverwaltung dazu einen Juristen holt, um dieses Gesetz und die VwV zu lesen, das die Situation recht eindeutig klassifiziert?
Und wann hat die Gemeinde -vertreten durch den Gemeinderat- seit der Gültigkeit der neuen StVO mit VwV jetzt das beschlossen und zur Umsetzung an die untere Verkehrsbehörde weiter gegeben?
Natürlich schreibt Widtmann/Grasser/Glaser in seinen Kommentaren zur BayGO dass "Behandeln" i.S. v. Abs. 5 bedeutet, wie bei Empfehlungen aus der Bürgerversammlung eine ernsthaft und inhaltliche Befassung des zuständigen Gemeindeorgans mit der Angelegenheit. Es steht dem Gemeindeorgan jedoch frei, ob es eine beschlussmäßige Entscheidung für oder gegen den Antrag trifft.
Aber wie kommen Verwaltung und Gemeinderat jetzt wieder aus dem Dilemma heraus? Wenn sie sich ernsthaft und inhaltlich mit dem Antrag befasst haben, mussten sei erkennen, dass der Bürgerantrag inhaltlich korrekt und sachlich zutreffend war. Ein positiver GR-Beschluss hätte an die untere Verkehrsbehörde gegeben werden können.
Aber bei dem Beschluss zur Kenntnisnahme gibt es zwei Möglichkeiten:
- Verwaltung und Gemeinderat haben sich eben nicht ernsthaft mit diesem Bürgerantrag befasst, weil sie sonst hätten erkennen müssen dass ein entsprechender Beschluss das Problem gelöst hätte, oder
- für Verwaltung und Gemeinderat war es zu schwer den Sachverhalt zu verstehen!
Das würde natürlich auch erklären, weshalb die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schule und Kindergarten ohne Erfolg waren - soweit es sie überhaupt gegeben hat!