Aha

Grundsätzlich sagt man ja "Nach der Wahl ist vor der Wahl" man arbeitet also immer schon auf die kommende Wahl hin.

In Bayerisch Gmain hat man das offensichtlich anders aufgefasst, denn "vor der Wahl ist nicht nach der Wahl"!

Während man vor der Wahl die Begründungen des Landratsamtes zu Verkehrsthemen grundsätzlich kritisiert hatte -ja sogar rechtliche Schritte angedacht- war das nach der Kommunalwahl ganz anders. Die FWG (eventuell auch die SPD?) hatte die 30er-Zone aus verständlichen Gründen schon vor der Wahl abgelehnt, aber alle anderen Fraktionen und Gemeinderäte haben damals für eine 30er-Zone gestimmt. Am Dienstag den 14.07.2020, also nach der Kommunalwahl waren nur noch zwei Grüne Gemeinderäte für diese 30er-Zone. Nach der Wahl ist also doch nicht vor der Wahl?

Die Verwaltung hatte argumentiert, dass eine 30er-Zone durch den Gemeinderat eben nicht beschlossen werden kann, deshalb müsse der Bürgermeister einen solchen Beschluss beanstanden, der dann durch die vorgesetzte Behörde aufgehoben wird. Wobei in der StVO ganz klar aufgeführt ist, dass der Gemeinderat eine 30er-Zone beschließen kann, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, oder geschaffen werden können.

Es ist sogar so, dass auch rechtswidrige Beschlüsse des Gemeinderates Bestand habencool

Nur wenn ein Beschluss gegen ein Gesetz verstößt ist er durch den Bürgermeister zu beanstanden und wird von der Rechtsaufsicht geprüft und aufgehoben.

Die Verwaltung hat aber gar nicht dargelegt gegen welches Gesetz und welchen Paragraphen der Gemeinderat damit verstoßen würde. Laut ZustGVerk (Zuständigkeits-Gesetz-Verkehr) ist für Ortsstraßen die Gemeinde zuständige Straßenverkehrsbehörde. Laut StVO und der zuständigen VwV (Verwaltungsvorschrift) "können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Das gleiche Recht haben sie:

  1. zur Durchführung .......
  2. zur Verhütung ......
  3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen
  4. zum Schutz der Gewässer und Heilquellen (wir sind Heilquellenschutzgebiet)
  5. hinsichtlich der .........
  6. zur Erforschung .......

(1a) Das gleiche Recht haben sie ferner

  1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten
  2. in Luftkurorten
  3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung
  4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen

Die Gemeinde kann also nicht nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, sondern auch aus oben angeführten Gründen den Verkehr beschränken. Nach den Aufzählungen ist der Gemeinderat sogar verpflichtet, hier den Verkehr zu beschränken, also 30er-Zonen einzurichten. Woher die Verkehrsbehörde am Landratsamt die Dreistigkeit nimmt, hier von Rechtsbruch zu sprechen, ist völlig unverständlich. Lesen bildet, vielleicht sollte die Verwaltung der Gemeinde und die Verkehrsbehörde am LRA in den Ferien ein wenig Fachliteratur lesen!

Hilft aber alles nix, wenn die Gemeinderäte keine weitere 30er-Zone haben wollen. Das sollten die Gemeinderäte aber auch vor der nächsten Wahl so kundtun.

 


 

 

 

 

  !Öha! 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, also das launische Weekendvergnügen mit dem taffen Andy, hat eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung erstellt. Der Bundesrat hat da noch ein wenig dran herumgefummelt, und dann sollten die Gräten im BMVI das gesetzesfest herausgeben.

So wia's ausschaut is des aber nix worn!

Wofür wird dieser ganze dicke, fette, aufgeblähte Apparat denn überhaupt bezahlt? Gehts noch?

Es gibt ganz sicher in dem ganzen Ministerium auch engagierte, fleißige und mitdenkende Mitarbeiter, nur warum kommen die nicht an die maßgebliche Arbeit? Warum distanzieren die sich nicht vom unfähigen kleinen Rest, dem diese Arbeit offensichtlich nicht geläufig ist?

Im Volksmund heißt es ja, "der Fisch stinkt vom Kopf her". Der Kopf ist es ganz sicher (auch wenn man den mal waschen sollte), oder stinken da auch der Schwanz und die Gräten? Das wäre jetzt sicher eine interessante Antwort wert.

Und was soll der ganze Aufstandcool ? Es ist doch schon öfter passiert, dass ein Gesetz verkündet wurde wo ganz essentielle Sachen, oder Kommata, oder auch ganze Halbsätze vergessen und damit der Sinn völlig entstellt wurde. Da wird es doch irgendjemand im Ministerium geben der lesen und schreiben kann kiss oder jemand kennt einen, der lesen und schreiben kann kiss , so etwas müsste sich doch auch im BMVI finden lassen. Und dann wird der Text ausgebessert, neu verkündet und gut ist es!

Aus die Maus und die Novelle ist gerichtsfest!

 


Und das ist nun lange vorbei, es gibt wichtigere Dinge zu berichten!

 

Das war es dann gewesen mit der Kommunalwahl bei uns

Laut Gemeindeseite Bayerisch Gmain gibt es nun 17 Gemeinderäte???

O. K. Die AKDB hat es nach geraumer Zeit auch geschafft, mit ihrer Software auf 16 Gemeinderäte für Bayerisch Gmain zu kommen, nun stimmt es wieder. 

Ausgeschrieben heißt das "Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern"! Es ist also eine Anstalt, soweit so gut. Im ZDF wird auch immer eine Sendung über eine Anstalt gesendet, die ist erstens lustiger, zweitens liefert die wirklich auch sehr gute Informationen. Ob diese Anstalt in Bayern wirklich gut ist, und Datenverarbeitung auf einem guten Niveau liefert mag jeder selbst beurteilen. Es ist halt eine Anstalt, was solls? Immer noch besser als ein Ministerium die nicht lesen und schreiben könnenmoney-mouth

Egal, der Bürger hat seine Vertreter gewählt. Die werden dann mehrheitlich oder einstimmig zum Wohl der Einwohner entscheiden. Hoffentlich berücksichtigen sie auch dass die Entscheidung ihnen obliegt, und auch abweichend von den Vorschlägen der Verwaltung sein können. Denn die Verwaltung wurde nicht gewählt. Aber die Verwaltung bereitet die Entscheidungen, die der Gemeinderat fällen soll, vor. Wenn das alles nach Recht und Gesetz und auf dem Boden der Tatsachen geschieht ist das ja richtig. In Bayerisch Gmain wurden aber schon Entscheidungen -z.B. Sitzverteilung im Werkausschuss- vorbereitet, die mit dem Gesetz ganz und gar nicht im Einklang stehen. Und der Gemeinderat hat im Vertrauen auf die Verwaltung dann einfach darüber abgestimmt.